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Nach “Brexit”: Roaming ereilt die Briten wieder

Quelle: Euronews German - Länge: 00:55s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Nach “Brexit”: Roaming ereilt die Briten wieder

Der “Brexit” ist im Wesentlichen durch das britische Parlament, der kleinteilige Alltag beginnt: Wenn in der EU 2019 die Extra-Gebühren für den grenzüberschreitende Datenverkehr wegfallen – sogenannte Roaming-Gebühren – dann haben die Briten erst mal nichts davon – so eine Analyse aus dem Industrie-Ausschuss im Europäischen Parlament.

Agreeing #portability means: Taking your digital content services with you wherever you go in Europe.

Simple, natural, #DigitalSingleMarket pic.twitter.com/RUt97GGpfB— Andrus Ansip (@Ansip_EU) 7.

Februar 2017 Auf Urlauber und Geschäftsreisende warten dann nach Medienberichten (“Guardian”) wieder heftige Aufschläge, wenn sie ihr Handy in der EU für Gespräche, SMS oder Surfen nutzen – es sei denn, die britische Regierung trifft eine Abmachung mit der EU.

In den vergangenen Jahren hat die EU die Mobilfunkbetreiber gezwungen, ihre Roaminggebühren zu senken.

Vor der Reduzierung der Roaming-Gebühren im Jahr 2014 zahlten nach einer Branchenanalyse (“Uswitch”) 20 Prozent der britischen Mobilfunkbenutzer, auf Reisen in die EU mehr als ihre übliche Rechnung, im Schnitt gut 70 Euro – jeder sechste 115 Euro zusätzlich, oder mehr.

NETFLIX & CO EU-Bürger können dagegen vermutlich ab 2018 auch auf Reisen uneingeschränkt auf ihre Abos für Filme, Musik oder Videospiele, etwa auf Netflix oder Spotify, zugreifen.

Darauf haben sich Vertreter des Europaparlaments, der EU-Staaten und der EU-Kommission geeinigt.

«Wer zu Hause seine Lieblingsserien, Musik und Sportereignisse abonniert hat, wird diese nun auch auf Reisen in Europa anschauen und anhören können», sagte der zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip.

Awesome news!

Acceess your netflix account on holiday 2018 in #EuropeanUnion.

We love it!

EU_Commission #thisiswhy https://t.co/BeXMpFB9bK pic.twitter.com/y9CYuW0BE9— WhyEurope (@why_europe) 8.

Februar 2017 Nach einer noch ausstehenden formellen Einigung der Staaten und des Europaparlaments sollen die neuen Bestimmungen ab Anfang 2018 in Kraft treten.

Für frei verfügbare Inhalte gelten die neuen Regeln allerdings nicht.

Su mit dpa



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