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Streit um amerikanischen Einreiseerlass: Keine Seite lässt locker

Quelle: euronews (auf Deutsch) - Länge: 00:48s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Streit um amerikanischen Einreiseerlass: Keine Seite lässt locker

Im Streit um den Einreiseerlass in den USA lässt keine Seite locker.

Im vor Gericht siegreichen Bundesstaat Washington kündigt Generalstaatsanwalt Bob Ferguson an, er könne in weiteren Verfahren unter Umständen auch Regierungsvertreter unter Eid befragen sowie Dokumente und Mails anfordern, um die Beweggründe hinter dem Erlass herauszufinden.

In der Fernsehsendung “ABC This Week” sagte Ferguson, diese Mittel wolle er auf jeden Fall auch nutzen.

Auf die Frage, ob er dann auch Präsident Donald Trump unter Eid befragen wolle, antwortete Ferguson ausweichend: Das würde er sicher nicht im Fernsehen ankündigen – er wolle aber alle Mittel nutzen, die er in seinem Amt habe.

Ein Bundesberufungsgericht hatte den Erlass von Präsident Donald Trump gekippt.

Die Pressekonferenz Fergusons und weiterer Vertreter des Bundesstaats nach dem Urteil Dessen Berater Stephen Miller nannte das jetzt eine Amtsanmaßung.

Dieses Gericht sei schon lange bekannt, sagte er in der Fernsehsendung “Fox News Sunday”, weil es seine Befugnisse überschreite und weil seine Urteile keinen Bestand hätten.

Die nächsten Schritte der Regierung sind unklar.

Sie könnte zum Beispiel vor den Obersten Gerichtshof ziehen oder einfach einen neuen Erlass verfassen, der nicht mehr so leicht angreifbar wäre – zum Beispiel, weil seine Gegner darlegen könnten, er ziele einseitig auf Moslems. In der ABC-Sendung, in der auch Ferguson zu Wort kam, sagte Miller, man habe viele Möglichkeiten und prüfe sie alle – ob nun eine Berufung oder ein neuer Präsidentenerlass.

Auch Trump selbst hatte schon gesagt, eine Möglichkeit sei eine völig neue Anordnung: Dieses Dokument könnte schon Montag oder Dienstag unterzeichnet werden.

Das vorübergehende Einreiseverbot betraf Menschen aus sieben islamisch geprägten Ländern, dazu alle Flüchtlinge.

Die Regierung könnte in einem neuen Dekret auf die Bedenken der Richter eingehen – etwa indem es gleich deutlich macht, dass das Einreiseverbot nicht für Menschen mit einem permanenten Aufenthaltsstatus gilt.

Sie könnte in dem neuen Text zudem die Liste der Länder ändern oder die Kategorien der Betroffenen näher eingrenzen – etwa indem Studenten davon ausgenommen werden.

Vor Gericht ging es bislang nur um die Eilsache, also um die Frage, ob Schaden abgewendet werden muss.

Die Frage, ob der Einreise- und Flüchtlingsstopp tatsächlich gesetzeswidrig ist oder gar gegen die Verfassung verstößt, ist noch gar nicht entschieden.



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