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EU-Gerichtshof entscheidet: Kein Anspruch auf Visum für Asylbewerber

Quelle: Euronews German - Länge: 01:26s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: EU-Gerichtshof entscheidet: Kein Anspruch auf Visum für Asylbewerber

Belgien hat vor dem Europäischen Gerichtshof recht bekommen: Es ging um eine syrische Familie, die in einer belgischen Botschaft im Ausland ein Visum beantragt hatte.

Belgien lehnte den Antrag ab und legte den Fall den Europarichtern vor.

Das Gericht urteilte nun, ein Visum sei laut Visakodex der Europäischen Union für Aufenthalte von höchstens drei Monaten pro halbes Jahr gedacht.

In diesem Fall sei aber klar gewesen, dass die Familie in Belgien Asyl beantragen wollte.

Ihr sei es also um einen längeren Aufenthalt gegangen, so dass der EU-Visakodex nicht zutreffe.

In Artikel 21 des Visakodex heißt es unter “Prüfung der Einreisevoraussetzungen und Risikobewertung”: Bei der Prüfung eines Antrags … ist insbesondere zu beurteilen”, ob der Antragsteller “beabsichtigt, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des beantragten Visums das Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten zu verlassen.” Damit gelte nationales Recht, so die EU-Richter: Belgien sei also nicht verpflichtet, die Familie auf diesem Weg aufzunehmen.

Die Mitgliedsländer könnten alleine auf Grundlage ihrer nationalen Gesetze über die Visa-Vergabe in Auslandsvertretungen entscheiden.

Der Gerichtshof stellte auch fest, dass ansonsten bei diesem Vorgehen Botschaften faktisch zu Behörden würden, bei denen man Asyl beantrage.

Das sei aber nicht ihre Aufgabe.

Die Richter machten mit ihrer Entscheidung die Hoffnungen von Flüchtlingen auf eine sichere und legale Einreisemöglichkeit in die EU zunichte.

Gleichzeitig widersprachen sie dem EuGH-Generalanwalt Paolo Mengozzi.

Dieser war in seinem Gutachten zu der Auffassung gelangt, dass EU-Länder schutzbedürftigen Menschen eigentlich Einreisegenehmigungen erteilen müssten.

Hilfsorganisationen wie Pro Asyl bezeichneten das Urteil als traurig für den Flüchtlingsschutz.

Sie verwiesen darauf, dass die meisten Schutzsuchenden damit weiter auf die Unterstützung krimineller Schleuserbanden angewiesen blieben.

Über das weitere Schicksal der syrischen Familie muss nun wieder der belgische Rat für Ausländerstreitsachen entscheiden, der das Europagericht um seine Einschätzung gebeten hatte.



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