Der einflussreiche Generalanwalt Maciej Szpunar am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat den Fahrdienstleister Uber als Transportdienst eingestuft.
Folgt das Gericht der Ansicht, dürften künftig regionale und lokale Taxi-Lizenz-Regeln für das US-Unternehmen anzuwenden sein.
Bisher sieht sich Uber als digitaler Vermittler per Smartphone-App – ein Streitpunkt mit Taxiunternehmen und lokalen Behörden – und ein eindeutiger Wettbewerbsvorteil.
Analysis of AG Szpunar’s opinion in CJEU case C-434/14 Elite Taxi v Uber – blog post soon OxfordBLB Highlights in thread here 1/n pic.twitter.com/8taKPrxfk3— Jeremias Prassl (@JeremiasPrassl) 11 mai 2017 Einem Taxifahrer-Verband aus Barcelona hatte geklagt, Uber betreibe mit seinem Dienst UberPOP unlauteren Wettbewerb mit unlizenzierten Fahrern.
UberPop vermittelt Fahrgäste an private Fahrer mit eigenem Auto und wird in Spanien zur Zeit nicht betrieben.
Der #EuGH in #Luxemburg beschäftigtsichmit demFahrdienst-Vermittler#Uber https://t.co/upiJ7blniz via tageblatt_lu— Tageblatt(tageblatt_lu) 11 mai 2017 PRÄZENDENZFALL Der Fall vor dem luxemburgischen Gericht gilt als Präzedenzfall in der so genannten Sharing-Wirtschaft mit Unternehmen wie dem Übernachtungsvermittler Airbnb und dem Mahlzeitenverteiler Deliveroo.
Su mit Reuters