Das Geburtshaus von Adolf Hitler kann als Konsequenz eines Urteils des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH) völlig umgestaltet werden.
Das Gericht erklĂ€rte die Enteignung der EigentĂŒmerin durch die Republik Ăsterreich fĂŒr rechtens.
Die langjÀhrige Besitzerin hatte geklagt, weil aus ihrer Sicht eine Umgestaltung auch ohne Enteignung möglich gewesen wÀre.
AuĂerdem akzeptierte sie nicht, dass auch das angrenzende Areal vom Staat kassiert worden war.
Ihr Anwalt ging davon aus, dass sich seine Mandatin mit dem Urteil nicht abfinden werde.
Ihr bliebe noch die Möglichkeit einer Klage vor dem EuropĂ€ischen Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte.
Die Enteignung des dreistöckigen GebĂ€udes sowie von rund 1000 angrenzenden Quadratmetern mit Garagen und ParkplĂ€tzen sei im öffentlichen Interesse geboten gewesen, sie sei verhĂ€ltnismĂ€Ăig und nicht entschĂ€digungslos.
âSie ist daher nicht verfassungswidrigâ, urteilte der VfGH.
Nur als EigentĂŒmer seien die angestrebten baulichen VerĂ€nderungen möglich.
Ziel ist es, dem Ort die Anziehungskraft fĂŒr Neonazis und Rechtsextremisten zu nehmen.
FĂŒr die Umgestaltung soll es einen Architektenwettbewerb geben.
In der Vergangenheit hatte sich der Bund mehrfach erfolglos bemĂŒht, das Haus zu kaufen.
In dem Haus in Braunau am Inn war der spÀtere Diktator Adolf Hitler (1889-1945) geboren worden.
Mit kurzen Unterbrechungen war die öffentliche Hand seit mehr als 60 Jahren Mieterin des Hauses.
Darin waren zunĂ€chst eine Schule, spĂ€ter ĂŒber Jahrzehnte eine BehindertenwerkstĂ€tte untergebracht.
Seit 2011 stand das denkmalgeschĂŒtzte GebĂ€ude leer.
Als kĂŒnftige mögliche Nutzung war unter anderem die Einrichtung eines Finanzamts angedacht.