Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Klage von zwei Musliminnen gegen das Verbot des Nikab in Belgien abgewiesen.
Es verletze weder die Achtung des Privatlebens noch die religiösen Überzeugungen, entschied das Gericht in Straßburg.
Der Nikab ist eine muslimische Kopfbedeckung, die die Augen ausspart aber den Kopf ansonsten ganz verhüllt.
Das Gericht bestätigte damit ein Gesetz vom 1.
Juni 2011, das die Verschleierung des gesamten Gesichts verbietet.
Der EGMR entschied, dass das Verbot zum “Zusammenleben” beiträgt, welches Ziel einer demokratischen Gesellschaft sei.