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Polens Justizreform: EU stellt weiteres Ultimatum

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Video: Polens Justizreform: EU stellt weiteres Ultimatum

Die EU-Kommission verschärft Im Streit um die Unabhängigkeit der polnischen Justiz die Gangart und hat angekündigt, jetzt werde die zweite Phase im Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Ein kürzlich erlassenes Gesetz, nachdem der polnische Justizminister Gerichtsvorsitzende entlassen und durch neue Kandidaten ersetzen kann ist aktuellster Streitpunkt in einer ganzen Reihe, in der es um verschiedene Eingriffe in das polnische Rechtssystem geht.

Als Hüterin der Rechtsstaaatlichkeit in Europa verlangt die Kommission, diese Gesetze zur Justizreform zurückzunehmen oder in Übereinstimmung mit EU-Standards zu bringen.

Seit 2015 treibt die polnische Regierung verschiedene Reformen voran, die in Polen, aber auch international viel Protest auslösten.

Polen hat einen Monat Zeit, um der Aufforderung nachzukommen, ansonsten droht der Gang vor den europäischen Gerichtshof.

Allerdings schleppt sich das Verfahren mit seinen Eskalationsstufen jetzt auch schon über zwei Jahre.

Hier der Hintergrund, veröffentlicht in der Legal Tribune Online: Seit 2015 strengt die polnische Regierung unter der rechtskonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) verschiedene Reformen von Justiz und Medien an, die in Polen und auch international viel Protest auslösten.

Erst am Wochenende demonstrierten wieder tausende Polen gegen die Veränderungen in ihrem Staat.

Unter anderem wurde die Gesetzeslage um das Verfassungsgericht geändert, aus Brüsseler Sicht untergrub man damit dessen Kontrollfunktion.

Bereits im Januar 2016 hatte die Kommission daher ein sogenanntes Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit eingeleitet.

Dieser erst 2014 geschaffene Mechanismus dient der Kontrolle der Einhaltung von Mindeststandards der Rechtsstaatlichkeit.

Ende Juli setzte man dann eine erstmalige Frist von drei Monaten, um den verlangten Änderungen zu entsprechen.

Tatsächlich handelte die Regierung auch, doch das Ergebnis ließ offenbar zu wünschen übrig, wie Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans erklärte.

Es bestünden weiterhin Bedenken gegen das reformierte Justizsystem um das Verfassungsgericht, teils habe es sogar weitere unerfreuliche Entwicklungen gegeben.

Wichtige Vorschläge der Kommission zur Nachbesserung der Gesetze soll die polnische Regierung zudem nicht beachtet haben.

Dies betrifft im Wesentlichen die Bestimmung der Richter, die Veröffentlichung der Urteile und das Gesetz über die Funktionsweise des Gerichts.

Regierungssprecher Bochonek sagte hingegen in Warschau, “dass Polen kein Problem mehr mit dem Verfassungsgericht hat”.

Der Streit um das Gericht sei durch die Reformen und die Wahl der neuen Vorsitzenden Richterin Julia Przylebska gelöst worden.

Auch der durch Stimmen der PiS am heutigen Mittwoch in das Tribunal gewählten Richterin wird von Kritikern allerdings zu große Regierungsnähe vorgeworfen.

Komme Polen nicht den Wünschen der Kommission nach, sei ein Verfahren nach Art.

7 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) nicht ausgeschlossen, so Timmermans.

Die Vorschrift sieht vor, dass nach der Feststellung, dass wesentliche Grundsätze des Vertrages “schwerwiegend und anhaltend” verletzt würden, bestimmte Vertragsrechte des betroffenen Mitgliedsstaats ausgesetzt werden können.

In letzter Konsequenz kann dies den Verlust wichtiger Stimmrechte bedeuten Quelle: Zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit: EU-Kommission droht Polen mit Entzug von Stimmrecht.

In: Legal Tribune Online, 21.12.2016 EU warns Poland it has a month to tackle court reform https://t.co/xxzzXyZy1B pic.twitter.com/UgXiVlbJwB— FRANCE 24 English (@France24_en) September 12, 2017



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