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Verurteilung zu sechs Jahre Haft wegen Betrugs rechtskräftig

Augsburger Allgemeine
03.08.2022


Verurteilung zu sechs Jahre Haft wegen Betrugs rechtskräftigDie Verurteilung eines Angeklagten zu sechs Jahren Gefängnis wegen eines großangelegten Betrugs mit Pflegeleistungen ist rechtskräftig.
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