01.12.2022
Das Hamburgische Verfassungsgericht verhandelt am Freitag (11.30 Uhr) über eine Beschwerde gegen die Bürgerschaftswahl von 2020. Der FDP-Politiker und frühere Vorsitzende der Hamburger Jungliberalen, Carl Cevin-Key Coste, beanstandet unter anderem die Einrichtung unterschiedlich großer Wahlkreise und Fehler bei der Stimmauszählung, wie das Gericht mitteilte. Zudem sehe er die Chancengleichheit der Parteien durch die Öffentlichkeitsarbeit der Bürgerschaft in der Vorwahlzeit verletzt. Coste, der auf der FDP-Landesliste kandidiert hatte, war leer ausgegangen, als der Wiedereinzug der Elbliberalen in die Bürgerschaft knapp an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte. Mit seiner Beschwerde verfolgt er laut Gericht das Ziel, die Wahl für ungültig erklären zu lassen. Mit einem Urteil sei im Februar zu rechnen. |