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Berliner Arbeitsgericht: Urteil: Falscher Genesenennachweis rechtfertigt Kündigung

abendblatt.de
25.05.2022


Einen falschen Corona-Genesenennachweis vorzulegen, hat Konsequenzen. Und rechtfertigt im Beruf - so ein Gerichtsbeschluss- eine fristlose Kündigung.
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