11.11.2022
Eine vom Amtsgericht Osnabrück angeordnete Durchsuchung im Bundesfinanzministerium kurz vor der Bundestagswahl 2021 ist vom Landgericht Osnabrück nachträglich als rechtswidrig eingestuft worden. Im Sommer 2021 hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück bei Ermittlungen gegen die Geldwäsche-Bekämpfer des Zolls Diensträume sowie Papier- und elektronische Archive im Bundesfinanz- und im Bundesjustizministerium durchsuchen lassen. Der am Donnerstag ergangene und am Freitag veröffentlichte Beschluss des Landgerichts listet gleich mehrere rechtswidrige Details des Durchsuchungsbeschlusses auf. (Az.: 1 QS 24/22;48/22) |