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Prozess: Investor verliert im Streit um früheres DDR-Vorzeigebad SEZ

Berliner Morgenpost
28.11.2022


Im jahrelangen Rechtsstreit um das frühere Sport- und Erholungszentrum (SEZ) in Berlin-Friedrichshain hat der sächsische Investor eine weitere Niederlage erlitten. Das Landgericht Berlin hat am Montag eine Schadenersatzklage des Mannes als unbegründet abgewiesen, wie ein Justizsprecher mitteilte. Aus Sicht des Investors steht ihm Schadenersatz zu wegen ausgefallener Mieten beziehungsweise höherer Kosten bei Bauarbeiten im Zuge eines geplanten Umbaus auf dem Gelände des einstigen Vorzeige-Erlebnisbades der DDR. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann dagegen Berufung beim Kammergericht eingelegt werden, wie es hieß.
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