 29.03.2023
Mehrere Spielhallenbetreiber haben sich vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück erfolgreich gegen neue Auflagen durch das Niedersächsische Spielhallengesetz gewehrt. Sie dürfen weiterhin 18- bis 20-Jährigen den Eintritt gewähren - solange wie ihre alte Konzession gültig ist, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Das könnten mitunter noch Jahre sein. Dasselbe gelte für die neue Pflicht einer Aufsichtsperson in jeder Stätte. Erst nach Ende der Laufzeit der alten Genehmigung würde diese gelten. |