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Werbeverbot für Abtreibungen: Bundestag beschließt Streichung von §219a

n-tv.de
24.06.2022


Werbeverbot für Abtreibungen: Bundestag beschließt Streichung von §219aSeit Jahren debattiert der Bundestag über den Strafrechtsparagrafen 219a. Er regelte das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Allerdings mussten Ärzte auch bei ausführlichen Informationen Ermittlungen gegen sie befürchten. Die Ampel beendet die Praxis nun.
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