Berlin/Köln (dpa) - Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Das geht aus einem Beschluss des Kölner.. Quelle: t-online.de Auch berichtet bei •Augsburger Allgemeine •abendblatt.de •Berliner Morgenpost •ZEIT Online •Tagesspiegel
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten... Quelle: Welt Online