Die Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Aktivitäten des Fahrdienstvermittlers Uber in Spanien als Verkehrsdienstleistung einzustufen ist und den damit verbundenen gesetzlichen Regulierungen unterliegt Hintergrund ist die Klage einer Taxifahrervereinigung in Spanien.
Sie hatte argumentiert, dass Uber und die Privatleute, die mit eigenen Autos Beförderungen anböten, nicht die nötigen Lizenzen gemäß der Taxi-Verordnung des Verkehrsverbunds von Barcelona besäßen.
Uber war der Meinung, dass die angebotenen Dienste keine genehmigungspflichtigen Verkehrsdienstleistungen, sondern genehmigungsfreie Informations-Dienstleistungen seien.
Das zuständige spanische Gericht hat den Fall dem EuGH vorgelegt.