Karlsruhe 28.02.19: Rapperin Schwesta Ewa muss in den Knast.
Und zwar fĂŒr zweieinhalb Jahre.
Damit wurde das Urteil, dass 2017 in Frankfurt gefÀllt wurde, vom Bundesgerichtshof bestÀtigt.
Der SĂ€ngerin, die frĂŒher selbst als Prostituierte gearbeitet hat, war unter anderem wegen Steuerhinterziehung und 35-facher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Sie hatte zugegeben, vier Prostituierte bei «Ausrastern» geschlagen und getreten zu haben.
Mit der Revision vor dem Bundesgerichtshof wollten Staatsanwaltschaft und NebenklÀgerinnen erreichen, dass die 34-JÀhrige auch wegen ZuhÀlterei und Menschenhandels verurteilt wird.
Sie hatte mit jungen Fans mehrere sogenannte «Prostitutionsreisen» unternommen.
Das GeschÀftsmodell sah so aus, dass Schwesta Ewa alles organisierte.
Anschaffen gingen die Frauen.
Die Einnahmen wurden geteilt.
Die Bundesanwaltschaft hĂ€lt die Revisionen allerdings fĂŒr unbegrĂŒndet, da alle Frauen ausgesagt hatten, sich aus freien StĂŒcken zur Prostitution entschlossen zu haben.