Leipzig, 29.03.19: Kein Urteil im Polizeikostenstreit!
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den brisanten Streitfall um die Kostenübernahme für die zusätzlichen Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen zurück an das Oberverwaltungsgericht in Bremen verwiesen.
Das erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier in Leipzig.
Konkret ging es in dritter Instanz um einen Gebührenbescheid des Landes Bremen an die Deutsche Fußball Liga von rund 415.000 Euro aus dem Jahr 2015.
Wem nun Recht zugesprochen wird, bleibt weiter offen.
Dazu müssen noch weitere Details geklärt werden.
Für die Vereine heißt das: Kosten müssen übernommen werden.
Der Erfolg des Veranstalters beruhe eben auch auf der besonderen Sicherheit der Veranstaltung.
Der Veranstalter wird nicht als Störer in Anspruch genommen, sondern als Nutznießer einer besonderen staatlichen Leistung.