München, 29.04.19: Cathy Hummels hat sich durchgesetzt!
In einem Schleichwerbungsprozess vor dem Landgericht München geht sie als Siegerin hervor.
Die zuständige Kammer wies die Zivilklage des für Abmahnungen bekannten Verbands Sozialer Wettbewerb am Montag ab.
Informierte Leser wüssten, dass Hummels mit ihrem Instagram-Profil kommerzielle Interessen verfolge, so die Richterin.
Insofern handele es sich auch nicht um unlautere Werbung.
Der Verband Sozialer Wettbewerb warf Hummels unlautere Werbung in mehreren Fällen vor, weil sie auf ihrer Instagram-Seite Links zu Herstellern gesetzt hatte, ohne das als Reklame zu kennzeichnen.
Hummels wehrte sich mit dem Argument, dass sie für die abgemahnten Beiträge kein Geld erhalten hatte.
Das Urteil bedeutet keine Klärung der Rechtslage.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, außerdem hat der in Berlin ansässige Verein mehrere Influencerinnen abgemahnt.