Leipzig, 16.05.19: Das Kükentöten in der Legehennenzucht wird schon länger heftig kritisiert.
Diese Vorgehensweise steht am Donnerstag beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf dem Prüfstand.
Das oberste deutsche Verwaltungsgericht muss grundsätzlich klären, ob das Töten männlicher Küken mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist.
Jährlich werden laut Bundesagrarministerium rund 45 Millionen dieser Eintagesküken nach dem Schlüpfen getötet.
Das Land Nordrhein-Westfalen hatte die Praxis 2013 per Erlass stoppen wollen.
Zwei Brütereien klagten dagegen und setzten sich in den Vorinstanzen durch.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied 2016, dass die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes seien.
In Leipzig wird jetzt über die Revisionen gegen diese Urteile verhandelt.
Es ist noch offen, wann das Gericht eine Entscheidung treffen wird.