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Zulassung von E-Tretrollern: Alles über die neuen Gefährte

Quelle: DPA - Länge: 01:41s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Zulassung von E-Tretrollern: Alles über die neuen Gefährte

Berlin, 17.06.19: Für die einen gehören Elektro-Tretroller zur modernen Mobilität.

Die anderen fürchten, dass mit ihnen der Verdrängungskampf im Straßenverkehr nur noch schlimmer wird.

Fakt ist: Bald dürfen einige E-Scooter legal im Straßenverkehr rollen.

Das wirft bei Käufern viele Fragen auf.

Hier die wichtigsten Anworten.

Wie erkenne ich zulassungsfähige Roller?

Nur Elektrokleinstfahrzeuge, die über eine Lenk- oder Haltestange verfügen, entsprechen der neuen Verordnung.

Und die gilt nur für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.

Hersteller müssen die Roller mit entsprechenden Papieren ausliefern.

Darauf sind unter anderem die Genehmigungsnummer der Allgemeinen Betriebserlaubnis und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer vermerkt.

Darf jeder die neuen E-Scooter fahren?

Nein, Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.

Sie brauchen aber keine zusätzliche Prüfung wie etwa eine Mofaprüfbescheinigung.

Wichtig: Nur eine Person darf auf dem Roller sein.

Weder weitere Mitfahrer - auch nicht Kinder - noch ein Anhänger sind erlaubt.

Worauf muss ich beim Kauf achten?

Die Roller müssen gemäß der Verordnung zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen, eine «helltönende Glocke», eine weiße Leuchte vorn, eine rote hinten sowie Reflektoren an den Speichen haben.

Käufer müssen auf die Straßenzulassung achten.

Und bevor man sich in den Straßenverkehr stürzt, raten Verkehrs-Experten, vorher in ruhiger Umgebung zu üben.

Ein Helm ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, doch Experten raten dazu.

Wo darf ich mit den zugelassenen Rollern fahren?

In erster Linie auf Radwegen - fehlen sie, müssen Roller auf die Straße wechseln.

Gehwege sind grundsätzlich tabu.



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