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Hohe Haftstrafen und Sicherungsverwahrung im Lügde-Prozess

Quelle: DPA - Länge: 01:21s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Hohe Haftstrafen und Sicherungsverwahrung im Lügde-Prozess

Detmold, 05.09.19: Im Prozess um den hundertfachen Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde hat das Gericht gegen zwei Männer hohe Haftstrafen verhängt und anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.

Das Landgericht Detmold verurteilte am Donnerstag einen der Männer zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren, der andere erhielt 12 Jahre.

Angeklagt waren zwei 56 und 34 Jahre alte deutsche Männer.

Sie sollen jahrelang in mehreren hundert Fällen insgesamt 34 Kinder schwer sexuell missbraucht haben.

Der Ältere soll dabei laut Anklage in mehr als 200 Fällen in die Körper von Kindern eingedrungen sein, der jüngere in fast 50 Fällen.

Einige Opfer sollen zur Tatzeit noch im Kindergartenalter gewesen sein.

Die meisten Taten sollen die Männer in der heruntergekommenen Unterkunft von Andreas V.

Auf dem Campingplatz an der Grenze zu Niedersachsen begangen haben.

Zu den Opfern des Dauercampers zählte laut Anklage auch ein Mädchen, das als Pflegetochter bei ihm einzog und als Lockvogel diente, um an weitere Opfer zu kommen.

Eine Psychiaterin hatte Andreas V.

Im Prozess als manipulativ, narzisstisch und antisozial beschrieben, mit einer tief verwurzelten Neigung für Kindesmissbrauch.

Der Prozess hatte vor zehn Wochen Ende Juni begonnen.

Aus Opferschutzgründen fand er in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Am Rande des Prozesses hatten Nebenklägervertreter von schweren Traumata ihrer Mandanten berichtet.



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