Münster, 12.09.19: In seiner Verhandlung über den Luftreinhalteplan für Köln hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Donnerstag intensiv über ein Dieselfahrverbot für einzelne Straßen beraten.
An vier Straßen mit besonders hoher Schadstoffbelastung werde der Grenzwert der Prognose der Stadt zufolge erst in drei bis vier Jahren eingehalten.
Das sagte der Senatsvorsitzende Max-Jürgen Seibert bei der Verhandlung in Münster.
Das sei ein sehr langer Zeitraum.
Es stelle sich die Frage, ob ein Streckenfahrverbot reiche oder ein Zonenfahrverbot erlassen werden müsse.
In dem Verfahren geht es um die Berufung des Landes NRW gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln.
Das hatte nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe eine weiträumige Sperrzone für die Millionenstadt verhängt.
Umgesetzt wurde das Fahrverbot bislang nicht.