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Halbbruder tot: 15-Jährige wird Haftrichter vorgeführt

Quelle: DPA - Länge: 01:06s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Halbbruder tot: 15-Jährige wird Haftrichter vorgeführt

Detmold, 08.11.19: Nach der Tötung eines Dreijährigen in Detmold bei Bielefeld wird die 15 Jahre alte Halbschwester des Jungen heute dem Haftrichter vorgeführt.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag Haftbefehl wegen Totschlags beantragt.

Die Jugendliche war nach stundenlanger Flucht am Donnerstagmorgen im benachbarten Lemgo festgenommen worden.

Sie habe sich im Beisein eines Verteidigers zu dem Tatvorwurf geäußert, hieß es.

Über den Inhalt der Aussage machten Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben.

Der dreijährige Junge war am Mittwochabend von Angehörigen tot in der heimischen Wohnung gefunden worden.

Laut Obduktion starb er an «multiplen Stichverletzungen».

Zu Hintergründen und möglichen Motiven für die Tat äußerten sich die Ermittler zunächst nicht.

Die 15-jährige Tatverdächtige ist zwar strafmündig.

Ein Gutachter müsste aber prüfen, ob sie schuldfähig ist und wie er ihre geistige Entwicklung einschätzt.

Das Jugendgerichtsgesetz sieht eine Höchststrafe für Jugendliche von fünf Jahren vor.

Geht es um Verbrechen, für die das Erwachsenenstrafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Gefängnis vorsieht, ist das Höchstmaß für Jugendliche zehn Jahre Haft.

Bei Totschlag würde dies zutreffen.



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