Kehl, 04.12.19: Essig-Produkte aus Deutschland dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs weiterhin als «Balsamico» vertrieben werden.
Die obersten EU-Richter befanden am Mittwoch in Luxemburg, «Balsamico» sei kein speziell geschützter Begriff.
Deutsche Hersteller zeigten sich zufrieden.
Hintergrund des Urteils war ein Streit zwischen italienischen Produzenten und einem deutschen Unternehmen.
Die Firma Balema aus Kehl vertreibt seit Jahren in Deutschland eigene, auf Essig basierende Produkte unter der Bezeichnung «Balsamico» und «Deutscher Balsamico».
Die italienische Produzentenvereinigung «Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena» hatte gefordert, die Verwendung des Begriffs «Balsamico» zu unterlassen.
Sie begründete dies damit, dass die Bezeichnung gegen die in der Europäischen Union geschützte geografische Angabe «Aceto Balsamico di Modena» verstoße.
Der EuGH entchied nun allerdings, dass die Bezeichnung «Aceto Balsamico di Modena» nur als Ganzes geschützt sei.
Der Schutz erstrecke sich nicht auf die Verwendung ihrer einzelnen nicht-geografischen Begriffe wie «Aceto» oder «Balsamico».