Berlin, 03.01.2020: Die AfD interpretiert die umstrittenen Spenden im Bundestagswahlkampf 2017 an ihre damalige Spitzenkandidatin Alice Weidel als persönliche Zuwendungen.
Sie will damit eine drohende Strafzahlung verhindern, die ihr droht, wenn es sich um eine Parteispende handeln würde.
Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus der Bundestagsverwaltung.
Zuerst hatten die «Süddeutsche Zeitung» sowie die Sender WDR und NDR darüber berichtet.
Sie zitieren aus einem Schreiben des AfD-Anwalts Frank Saliger an die Bundestagsverwaltung, in dem von einer «persönlichen Wahlkampfspende» zugunsten von Weidel die Rede sei.
Im Gegensatz zur AfD interpretiert die Bundestagsverwaltung die Zuwendungen als illegale Parteispende.
Der AfD droht daher der dreifache Betrag als Strafzahlung, also rund 396 000 Euro.
Von der AfD war am Freitag zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.