"Seit Juli 2019 ist der Einbau eines Warngeräuschgenerators in Elektroautos obligatorisch.
Dies ist auf eine neue EU-Richtlinie zurückzuführen.
Dies sieht vor, dass zunächst in neu zertifizierten Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen - auch in Lastkraftwagen und Bussen - das akustische Fahrzeugalarmsystem (AVAS) zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer installiert werden muss.
In der EU ist die akustische Warnung bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km / h vorgeschrieben.
Die Richtlinie formuliert die Parameter dafür, wie eine AVAS-Warnung im Detail klingen kann und nicht.
Dies gilt zum Beispiel für die minimale und maximale Lautstärke sowie für bestimmte Klangkomponenten.