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Mordfall Lübcke: BGH hebt einen Haftbefehl auf

Quelle: DPA - Länge: 00:45s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Mordfall Lübcke: BGH hebt einen Haftbefehl auf

Karlsruhe, 15.01.19: Neue Entwicklungen zum Mordfall Lübcke: Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen den Beschuldigten Elmar J.

Aufgehoben.

Er steht im Verdacht, dem als Schützen verdächtigen Stephan E., die Tatwaffe für den Mord verkauft zu haben.

Walter Lücke war im Juni 2019 auf der Terasse seines Hauses mit einem Kopfschuss getötet worden.

Der früher als Neonazi bekannte Stephan E.

Soll nach bisherigen Ermittlunen der Schütze sein.

Am vergangenen Mittwoch hatte der Anwalt von Stephan E.

Aber berichtet, dass dieser gemeinsam mit einem gewissen Markus H.

Bei Lübcke gewesen sei.

Laut seinem Verteidiger geht Stephan E.

Davon aus, dass Markus H.

Lübcke aus Versehen erschossen habe.

Gegen Markus H.

Wird bisher wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord ermittelt.



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