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Bundesgericht: «Linksunten.Indymedia» bleibt verboten

Quelle: DPA - Länge: 01:31s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Bundesgericht: «Linksunten.Indymedia» bleibt verboten

Leipzig, 30.01.20: Der Vorplatz des Bundesverwaltungsgerichts ist am Mittwoch in Leipzig mit Gittern abgesperrt.

Bereits vor der Verhandlung sorgte das Verfahren zum Verbot des linksradikalen Portals «Linksunten.Indymedia» für Wirbel.

Das Ergebnis dürfte für Sympathisanten der Szene ernüchternd gewesen sein.

Die Internet-Plattform bleibt verboten, urteilt das Gericht am Mittwochabend und wies die Klagen gegen das Verbot ab.

«Linksunten.Indymedia» sei eine Vereinigung gewesen, die sich zum Zweck gebildet habe, eine linke Gegenöffentlichkeit zu schaffen, sagte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft in der Urteilsbegründung.

Vier Männer und eine Frau klagten als Einzelpersonen.

Ihnen waren vom Bundesinnenministerium 2017 als mutmaßlichen Mitgliedern des Betreiberteams des vermeintlichen Vereins die Verbotsverfügungen zugestellt worden.

Einen Verein hätten sie allerdings nicht gebildet und seien deshalb auch keine Mitglieder, hieß es von ihren Anwälten - als solcher seien sie lediglich vom Innenministerium konstruiert worden.

Die Anwälte der Kläger kündigten an wahrscheinlich vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Sie sehen das Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit beschnitten an.

Das Bundesinnenministerium hatte das Vereinsverbot 2017 nach Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg ausgesprochen.

Auf der Plattform sei zu linksextremistischen Straftaten aufgerufen worden, hieß es zur Begründung.

Die Verhandlung in Leipzig knapp zweieinhalb Jahre später fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt.

Am Samstag war es bei einer Solidaritäts-Demonstration gegen das Verbot der Internet-Plattform zu Krawallen gekommen.



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