Berlin, 25.02.2020: Im März treten wieder einige neue Gesetze in Kraft oder werden geändert.
Das betrifft die verschiedensten Lebensbereiche.
IMPFPFLICHT: Eltern müssen ab dem 1.
März nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind, bevor sie in einer Kita oder Schule aufgenommen werden.
Gehen die Kinder bereits in eine Kita oder sind schon eingeschult, müssen die Eltern die Impfung bis zum 31.
Juli nachweisen.
Bei einem Verstoß drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld.
ARBEITSMARKT: Auch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt zum März in Kraft.
Damit sollen qualifizierte Arbeitnehmer aus einem Staat außerhalb der EU in Deutschland leichter Arbeit finden.
Mit dem Gesetz sollen Visaverfahren beschleunigt werden und die Fachkräfte sollen schneller Deutsch lernen können.
BLITZER-APPS: Blitzer-Apps sind zwar schon seit längerem verboten, jetzt hat der Gesetzgeber das Verbot aber auch ausdrücklich in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben.
Die Änderung soll schnellstmöglich in Kraft treten.
Bei Verstoß drohen ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.