Berlin, 11.06.20 Die Grünen fordern die Streichung des Begriffs «Rasse» aus dem Grundgesetz.
Konkret geht es um Artikel drei Absatz drei des Grundgesetzes.
In dem es heißt: «Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.» In der Koalition stößt der Vorschlag der Streichung auf Offenheit.
Neben den Oppositionsparteien FDP und Linke zeigt sich auch Innenminister Horst Seehofer (CSU) gesprächsbereit.
Er sei bereit, über diesen Vorschlag zu diskutieren, sagte Seehofer am Mittwoch.
Wichtiger sei für ihn aber die Eindämmung von Rassismus in der Praxis.
Marco Buschmann, Parlamentsgeschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, schlägt vor, den Begriff durch «ethnische Herkunft» zu ersetzen.
2010 hatte die Linke in einem Antrag für die Formulierung «ethnische, soziale und territoriale Herkunft» plädiert.
Eine Sprecherin des Justizmministeriums erläuterte, die Passage im Grundgesetz sei unter dem Eindruck der Verfolgung etwa von Juden im Nationasozialismus entstanden.
Die Passage habe ein Zeichen gegen den Rassenwahn setzen sollen.
Neu ist der Vorschlag der Streichung nicht.
Bereits nach dem rassistischen Anschlag in Hanau am 20.
Februar hatte die Grünen-Spitze ihn vorgebracht.
Verbände fordern die Streichung schon seit Jahren.