Karlsruhe, 18.06.20: Die lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes für einen der beiden Berliner Autoraser ist rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag den Schuldspruch des Berliner Landgerichts.
Dieser richtet sich gegen einen zum Tatzeitpunkt 26 Jahre alten Mann.
Der Fall des zweiten - zwei Jahre jüngeren - Angeklagten muss dagegen neu verhandelt werden.
Die Männer hatten sich am 1.
Februar 2016 über eine Strecke von etwa 1,5 Kilometern in der Berliner Innenstadt ein Autorennen mit hohen Geschwindigkeiten geliefert.
Der Ältere rammte auf einer Kreuzung mit 160 bis 170 Kilometern pro Stunde ein Auto, das aus einer Seitenstraße kam.
Der 69 Jahre alte Fahrer in dem Jeep hatte keine Überlebenschance, er starb noch am Unfallort.
Im Fall des Haupttäters habe das Landgericht rechtsfehlerfrei aus der außergewöhnlichen Gefährlichkeit des Fahrverhaltens auf bedingten Vorsatz geschlossen, heißt es in der Urteilsbegründung.
Auch die Bewertung der Tat als Mord sei im Ergebnis nicht zurück zuweisen.
Das Landgericht habe die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe fehlerfrei bejaht.
Gegen den mitangeklagten Mann, dessen Wagen nicht mit dem Auto des Unfallopfers kollidiert war, hob der BGH das Urteil auf.
Die Mittäterschaft des Angeklagten sei nicht belegt, da dies einen gemeinsamen Tatentschluss voraussetzt, so die Vorsitzende Richterin.
Den habe das Landgericht aber nicht tragfähig begründet.
Der Fall des zum Tatzeitpunkt 24 Jahre alten Mannes muss jetzt vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts erneut verhandelt werden.
Der Haftbefehl gegen den Mann wurde nicht aufgehoben.