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Änderungen zum 1. Juli: Nicht nur Rente und Mehrwertsteuer

Quelle: DPA - Länge: 01:34s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Änderungen zum 1. Juli: Nicht nur Rente und Mehrwertsteuer

Berlin, 29.06.20: Die coronabedingte Mehrwertsteuersenkung und die jährliche Rentenerhöhung sind zweifellos die herausragenden Neuregelungen, die zum 1.

Juli in Kraft treten.

So sinkt die Mehrwertsteuer für sechs Monate von 19 auf 16 Prozent.

Und auch ermäßigte Steuersatz, der beispielsweise auf viele Lebensmittel erhoben wird, geht von 7 auf 5 Prozent zurück.

Und die Renten steigen zum Monatsbeginn um 3,45 Prozent, in Ostdeutschland gibt es sogar ein Plus von 4,2 Prozent.

Doch das ist nicht alles, was sich ändert.

Gerade Pflegekräfte, Radfahrer und Urlaubsreisende profitieren von weiteren Änderungen zum Monatswechsel.

So werden ungelernte Hilfskräfte in der Altenpflege dann besser bezahlt.

Ihr Mindest-Stundenlohn steigt in Westdeutschland auf 11,60 Euro, in den ostdeutschen Bundesländern auf 11,20 Euro.

Um die Straßen in der Hauptreisezeit zu entlasten, wird außerdem vom 1.

Juli an bis Ende August wie üblich das sonntägliche Lkw-Fahrverbot ausgeweitet.

Viele Lastwagen dürfen damm während der Sommerferien einen Großteil der deutschen Autobahnen auch samstags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr nicht mehr befahren.

Eine weitere Änderung im Verkehr zum Monatswechsel: Sogenannte Lang-Lkw mit einer Gesamtlänge von bis zu 25 Metern müssen künftig einen elektronischen Abbiegeassistenten haben.

Dieser soll die Fahrer beim Abbiegen akustisch vor dem drohenden Zusammenstoß mit einem Radfahrer warnen.

Die Regelung gilt allerdings zunächst nur bei neuen Lastwagen.

Für die Nachrüstung von älteren Lang-Lkw gilt eine zweijährige Übergangsfrist.



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