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Corona: Reiseveranstalter dürfen Gutscheine statt Geld

Quelle: DPA - Länge: 00:51s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Corona: Reiseveranstalter dürfen Gutscheine statt Geld

Berlin, 02.07.20: Reiseveranstalter, die ihren Kunden wegen einer coronabedingt geplatzten Pauschalreise Geld zurückzahlen müssen, dürfen diesen als Alternative einen Gutschein anbieten.

Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag am Donnerstag zugestimmt.

Die Kunden können sich für eine Rückzahlung des gezahlten Geldes oder für den Gutschein entscheiden.

Dem Entwurf zufolge sollen Pauschalreisende ihr Geld zurückverlangen können, wenn der Urlaub wegen der Coronavirus-Pandemie ausfällt.

Eine ursprünglich geplante Gutscheinpflicht, die helfen sollte, Insolvenzen in der Reisebranche zu vermeiden, soll es nicht geben.

Sie scheiterte am Widerstand der Brüsseler EU-Kommission.

Verbraucher, die ihre Pauschalreise vor dem 8.

März gebucht haben, können aber freiwillig einen Gutschein wählen, dessen Wert auch dann staatlich abgesichert ist, wenn Anbieter Pleite gehen.



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