Berlin, 19.08.20: Genügend Auslauf, keine Haltung an der Kette und ein Verbot der Ausstellung von Tieren mit bestimmten Merkmalen.
Mit strengeren Regeln will das Bundeslandwirtschaftsministerium eine artgerechte Hundehaltung garantieren.
Bei Tierschützern und Hundehaltern kommt der Vorstoß gut an - auch die geplante Pflicht, dem Hund mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu garantieren.
Die Maßnahme wurde in sozialen Medien als «Gassipflicht» teils hämisch kommentiert.
Für Otto-Normal-Herrchen und -Frauchen dürfte sich aber kaum etwas ändern.
Denn die sind in der Regel ohnehin länger mit den Vierbeinern unterwegs.
Und die Regelung zielt außerdem vor allem auf die Zwingerhaltung - und die ist heute selten geworden.