Kiel, 19.01.21: Vergangene Woche haben sich Bund und Länder auf die gemeinsame Linie verständigt, dass die Durchführung der Corona-Tests in Apotheken ohne weitere Rechtsänderung erlaubt ist.
Diese Point-of-care-Tests sind dadurch charakterisiert, dass sie in unmittelbarer Nähe zum Patienten stattfinden, keine Probenvorbereitung erfordern und mittels Reagenzien erfolgen.
Atmo «So Sie können gerne gleich sozusagen drauf warten auf das Ergebnis.
Das Ergebnis dauert jetzt zehn Minuten.» O-Ton Sabine Friedel, will 98-jährige Mutter im Pflegeheim besuchen «Natürlich bin ich froh, ne sonst kann ich sie ja nicht besuchen.
Und machen sie mal einer 98-jährigen Frau klar, ich kann nicht kommen.» Bis vor kurzem war laut Infektionsschutzgesetz die Testung auf lebensbedrohliche Erkrankungen wie COVID-19 nur Ärzten erlaubt.
Dieser Arztvorbehalt wurde durch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz im November 2020 aufgehoben.
Auch Apotheker oder pharmazeutisches Apothekenpersonal dürfen nach einer Schulung zur Anwendung der entsprechenden Medizinprodukte Tests durchführen.