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Jugendschutz und Führerschein: Das ändert sich zum 1. April

Quelle: DPA - Länge: 01:44s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Jugendschutz und Führerschein: Das ändert sich zum 1. April

Berlin, 31.03.21: Weil zunächst niemand genau wusste, wie lange die Corona-Pandemie das Leben in Deutschland noch bestimmt, galten einige Sonderregelungen.

Diese werden nun aber über den 1.

April hinaus verlängert.

Zusätzlich treten mit dem Monatswechsel eine Reihe weiterer gesetzlicher Neuerungen in Kraft.

INTERNET: Ab 1.

April gilt ein reformiertes Jugendschutzgesetz, das Kinder und Jugendliche besser vor Mobbing und Belästigung im Internet bewahren soll.

Plattformen, auf denen Spiele und Filme angeboten werden, müssen einfache Melde- und Beschwerdemöglichkeiten anbieten, falls sich junge Nutzer bedroht oder bedrängt fühlen.

KURZARBEIT: Weil die Corona-Pandemie kein Ende nimmt, ist auch der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld weiterhin möglich.

Die Antragsfrist, die eigentlich Ende März auslaufen sollte, wird bis Ende Juni verlängert.

Ein Betrieb kann demnach Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind.

PFLEGE: Wegen Corona waren großzügigere Regelungen für pflegende Angehörige gewährt worden, und auch hier werden die zum Monatswechsel auslaufenden Maßnahmen um zunächst drei Monate verlängert.

Um bei einem kurzfristigen Pflegefall die Betreuung eines Angehörigen zu organisieren, können Beschäftigte ihrer Arbeit damit weiterhin 20 Tage statt der üblichen 10 Arbeitstage fernbleiben.

FÜHRERSCHEIN: Wer seine praktische Fahrprüfung in einem Automatik-Pkw ablegt, darf anschließend trotzdem Autos mit Gangschaltung fahren.

Voraussetzung dafür: mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden in einem Schaltfahrzeug und eine Bescheinigbbung über die Fahrtauglichkeit mit Schaltgetriebe.

Hierfür muss lediglich eine weitere 15-minütige Testfahrt absolviert werden.



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