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Bund legt Vorschlag für Corona-Gesetz vor

Quelle: DPA - EMEA - Länge: 01:07s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Bund legt Vorschlag für Corona-Gesetz vor

Berlin, 10.04.21: Die Bundesregierung hat einen Vorschlag für das geplante Gesetz mit bundeseinheitlichen Maßnahmen gegen die dritte Coronawelle vorgelegt.

Erwogen werden demnach unter anderem Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens.

Das geht aus einer Formulierungshilfe hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Die Details wollte der Bund am Wochenende mit den Fraktionen und den Ländern möglichst schon festzurren, bevor sie am Dienstag das Kabinett beschließt.

Danach soll der Entwurf in Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Den Vorschlägen zufolge sollen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 strenge Kontaktregeln gelten: Gestattet wären dann nur private Treffen eines Haushaltes mit einer weiteren Person.

Die Öffnung von Läden soll außerdem untersagt werden, mit Ausnahmen- Unter anderem Supermärkte, Drogerien und Apotheken sollen öffnen dürfen Auch Freizeiteinrichtungen blieben nach den Vorstellungen des Bundes geschlossen.

Vorgesehen ist in dem Vorschlag zudem, dass Schülerinnen und Schüler zweimal in der Woche getestet werden müssen.

Ab einer Inzidenz von 200 sollen die Schulen dann aber schließen.



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