Kiel, 12.04.21: In den meisten Kreisen und Städten Schleswig-Holsteins darf nach monatelanger Corona-Pause am Montag die Außengastronomie wieder öffnen.
Die Landesregierung hatte die Erlaubnis zur Öffnung am vergangenen Mittwoch mitgeteilt.
Möglich ist Bewirtung, wo die Zahl der Infektionen innerhalb von sieben Tagen je 100 000 Einwohner stabil unter 100 liegt.
Der Zugang zur Außengastronomie richtet sich nach den aktuellen Kontaktbeschränkungen, demnach dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen.
Die Gastronomen müssen eine Kontaktnachverfolgung sicherstellen; die Abstände müssen überall gewährleistet sein.
Medizinische Schutzmasken sind Pflicht, nur am Tisch dürfen Gäste sie abnehmen.
Vorherige Schnell- oder Selbsttests auf das Coronavirus sind für den Besuch der Außengastronomie keine Pflicht, werden aber dringend empfohlen.