Berlin, 15.04.21: O-TON Angela Merkel ·Wo die Inzidenz über 100 liegt soll künftig bundeeinheitliche Regelungen gelten.
Die Notbremse ist dann nicht mehr Auslegeungssache sondern sie greift automatisch.· Keine zwei Tage nach dem Beschluss der bundeseinheitlichen Notbremse durch die Regierung am Dienstag, sehen einem Zeitungsbericht zufolge nun auch Experten des Kanzleramts rechtliche Risiken in dem Bundesgesetz.
In einem internen Vermerk aus dem Gesundheitsreferat werde darauf hingewiesen, dass das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen eine nächtliche Ausgangssperre aufgehoben hatte.
Die «grundsätzliche Geltung einer nächtlichen Ausgangssperre» sei mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit und die «derzeit nicht belegte Wirksamkeit» problematisch, heißt es demnach darin.
Für angreifbar wird auch gehalten, dass der Gesetzentwurf einen «rein inzidenzbasierten Maßstab» und keine anderen Faktoren wie zum Beispiel den R-Faktor oder die Zahl der Intensivpatienten vorsieht.
Als «besonders problematisch» werden dem Bericht zufolge in Anbetracht des Rechts auf Bildung auch «automatische Schließungen von Kitas und Schulen» erachtet.
Das Bundespresseamt teilte auf Anfrage mit, die Bundesregierung nehme «zu solchen internen Vorgängen» grundsätzlich nicht Stellung.