Karlsruhe, 06.05.21: Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Corona-Notbremse abgelehnt.
Damit aber noch nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung auch mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte.
Diese Frage müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden.
Mehrere Kläger hatten beantragt, dass das Gericht per Erlass die nächtliche Ausgangsbeschränkung vorläufig außer Vollzug setzt.
Der Gesetzgeber betrachte die Ausgangsbeschränkung als Mittel, um bisher in den Abendstunden stattfindende private Zusammenkünfte auch im privaten Raum zu begrenzen.
Sie diene damit einem grundsätzlich legitimen Zweck, heißt es in dem Beschluss.
Gleichwohl stellten die Richter fest, dass unter Fachleuten umstritten sei, ob die nächtliche Ausgangsbeschränkung geeignet ist, ihr Ziel zu erreichen.