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Kinderbonus und Glyphosat - das ändert sich im August

Quelle: DPA - EMEA - Länge: 01:39s - Veröffentlicht: < > Embed
Video: Kinderbonus und Glyphosat - das ändert sich im August

Berlin, 26.07.21: Gute Nachrichten für bedürftige Familien: Der Kinderfreizeitbonus kommt.

Und auch für Online-Plattformen und Hobbygärtner bringt der August einige Neuerungen: Ein Überblick.

KINDERFREIZEITBONUS Ab August bekommen Familien mit geringem Einkommen eine Extra-Zahlung von einmalig 100 Euro je Kind.

Das Geld kann für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.

Der sogenannte Freizeitbonus ist Teil des «Corona-Aufholprogramms», mit dem Bund und Länder die Langzeitfolgen der langen Einschränkungen im Bildungs- und Freizeitbereich für Kinder und Jugendliche abmildern wollen.

GLYPHOSAT TEILWEISE VERBOTEN Privatnutzer dürfen das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat bald nicht mehr im eigenen Garten verwenden.

Der Wirkstoff darf dann auch nicht mehr auf Spiel- und Sportplätzen oder in Parks genutzt werden.

Die Anwendung vor der Ernte und in Wasserschutzgebieten ist dann ebenfalls verboten.

Auf Acker- und Grünland ist Glyphosat demnach nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.

SCHULJAHRESBEGINN «Zurück in die Klassen» heißt es jetzt nach und nach für die Schülerinnen und Schüler in Deutschland.

Als erste kehren die Jungen und Mädchen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zurück, ab dem 2.

August.

URHEBERRECHT Auf Online-Plattformen gelten ab dem 1.

August neue Regeln beim Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken.

Ein zentraler Punkt ist, dass Plattformbetreiber in die Haftung genommen werden können, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos unerlaubt hochladen.

Plattformen können über Lizenzverträge vorsorgen und müssen zugleich in einigen Fällen Inhalte blockieren.

Das Hochladen kleiner Ausschnitte bleibt weiter erlaubt.



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