Karlsruhe, 05.08.21: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT HAT ENTSCHIEDEN Die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist vorläufig in Kraft gesetzt Das Bundesland habe die Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe BIS ZUR NEUREGELUNG Beschluss des Verfassungsgericht gilt nach Artikel 1 der ursprünglichen Regelung rückwirkend seit 20.
Juli Der Rundfunkbeitrag steigt damit um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle ANSTIEG AB 2021 AUF 18,36 EURO Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und betrug zuletzt 17,50 Euro pro Monat