Für Personen, die mit 60 Jahren arbeitslos werden, stellt sich oft die Frage, wie lange sie Arbeitslosengeld 1 beziehen können. Dafür gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit klare Regeln. Quelle: Augsburger Allgemeine
Millionen Erwerbsfähige sind in Deutschland ohne Arbeit. Um finanziell unterstützt zu werden, müssen sie sich aber auch arbeitslos melden. Wie läuft das ab? Quelle: Augsburger Allgemeine
Im Studium wird das Geld schnell mal knapp. Aber woher kann die finanzielle Unterstützung kommen? Auch Arbeitslosengeld kann eine Option sein. Quelle: Augsburger Allgemeine
Wer seinen Anstellung verliert, erhält in Deutschland oft Arbeitslosengeld. Doch wie berechnet man die Höhe davon? Vom Brutto- oder vom Nettogehalt? Quelle: Augsburger Allgemeine
Für den Bezug von Arbeitslosengeld gelten in Deutschland bestimmte Voraussetzungen. Erfahren Sie hier, wie lange Sie beschäftigt sein müssen, um Arbeitslosengeld erhalten zu können. Quelle: Augsburger Allgemeine
Wer Arbeitslosengeld 1 bezieht und arbeitsunfähig wird, muss das der Agentur für Arbeit melden. Wie das geht, lesen Sie hier. Quelle: Augsburger Allgemeine
Während einer Sperrzeit bekommt man für bis zu 12 Wochen kein Arbeitslosengeld. Wie es in der Zeit mit Bürgergeld und Nebenjob aussieht, lesen Sie hier. Quelle: Augsburger Allgemeine
Wer seinen Job verloren hat, sollte auf jeden Fall Arbeitslosengeld beantragen. Doch Vorsicht! Nicht immer hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Welche Voraussetzungen es braucht. Quelle: Augsburger Allgemeine
Wenn das Studium beendet ist, geht die Suche nach dem Job oft erst los. Müssen Uni-Absolventen Bürgergeld beantragen? Oder bekommen sie Arbeitslosengeld 1? Quelle: Augsburger Allgemeine
Arbeitslose sollen schnell wieder einen Job finden. Besteht eine Arbeitsunfähigkeit, ist das jedoch nicht möglich. Fließt in diesem Fall auch Arbeitslosengeld? Quelle: Augsburger Allgemeine
Ähnlich wie das Bürgergeld wird auch das ALG 1 zu festen Terminen überwiesen. Wann Sie das ALG 1 im Jahr 2024 auf Ihrem Konto haben sollten, erfahren Sie in diesem Artikel. Quelle: Augsburger Allgemeine