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Menschenrechte: Kein Anspruch auf drittes Geschlecht in Geburtsurkunde

Drittes Geschlecht im Geburtenregister: Darauf haben Menschen nach Ansicht eines wichtigen europäischen Gerichtshofes keinen Anspruch.
Quelle: abendblatt.de Auch berichtet bei •Berliner Morgenpost
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