13.11.2023
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen Mitangeklagten im Fall einer schweren Gewalttat in einer Hamburger Monteurswohnung aufgehoben (Az.: 5 StR 80/23). Das Landgericht Hamburg hatte ihn wegen unterlassener Hilfeleistung im August 2022 zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft war in Revision gegangen. Das Verfahren muss nun von einer anderen Schwurgerichtskammer des Landgerichts neu verhandelt werden, wie es in dem am Montag veröffentlichten Urteil des BGH vom 2. August heißt. |