07.02.2024
In einem Fall von sogenanntem Cybergrooming ist ein 23-Jähriger zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den Angeklagten am Mittwoch des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt sowie des Herstellens von Kinderpornografie schuldig. Der Mann habe auf eine Zehnjährige durch mehr als 1000 Chat-Nachrichten massiv eingewirkt, sie unter Versprechungen zu sexuellen Handlungen gedrängt und aufgefordert, Bilder sowie Videos davon an ihn zu schicken, begründete der Vorsitzende Richter. Eine frühere Strafe gegen den geständigen Angeklagten wurde in das Urteil einbezogen.
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