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Bisher kein Einsatz von Hiebwaffen im Strafvollzug

Berliner Morgenpost
07.03.2024


Bisher kein Einsatz von Hiebwaffen im StrafvollzugDie seit 2021 wieder im Strafvollzug zugelassenen Hiebwaffen sind bisher in Brandenburg nicht eingesetzt worden. Zwar sei der Einsatz eines Stockes dreimal angeordnet worden, sagte Justizministerin Susanne Hoffmann (SPD) am Donnerstag im Rechtsausschuss des Brandenburger Landtags. In diesen Fällen sei allerdings bereits durch das Mitführen des Stockes der gewünschte deeskalierende Effekt erreicht worden.
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