28.03.2024
Den Fall einer zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilten Frau aus der sogenannten Reichsbürger-Szene wird das Landgericht Lüneburg am 9. April neu verhandeln. Der Bundesgerichtshof hatte die Revision gegen den Schuldspruch verworfen. Gleichzeitig war dieser präzisiert worden - demnach gelte sie als „Rädelsführerin“. Eingezogene Objekte seien im vorherigen Urteil des Landgerichts nicht hinreichend bezeichnet - unklar sei, ob es sich um „Tatmittel“ handele, die der Frau gehörten. Darüber und über die Strafzumessung muss nun eine andere Strafkammer des Landgerichts neu entscheiden.
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