Klagen gegen Autohändler und -hersteller wegen Abschalteinrichtungen an Dieselfahrzeugen beschäftigen das Oberlandesgericht (OLG) in diesem Jahr. Insgesamt seien 48,6 Prozent der offenen Berufungsverfahren in Zivilsachen Diesel-Verfahren, sagte der Präsident des OLG Dirk Bahrenfuss am Mittwoch beim Jahrespressegespräch in Schleswig. Ende vergangenen Jahres befanden sich an dem Gericht 1432 Berufungen in Zivilsachen im Bestand - bis Ende Februar 2024 sei der Bestand bereits auf 1375 Fälle reduziert worden.